Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die Gebietsbezeichnung "Kieferorthopädie" zu erwerben möchten, durchlaufen nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation eine fachspezifische Weiterbildung. Nach erfolgreichem Abschluss ist der weitergebildete Zahnarzt berechtigt, den Titel "Kieferorthopäde", "Zahnarzt für Kieferorthopädie" oder in einigen Kammerbereichen auch "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" zu führen.
Zahnärzte, die sich für die kieferorthopädische Weiterbildung interessieren, finden im folgenden einige interessante Informationen.
Das von der Europäischen Union geförderte Erasmus-Projekt
definiert die Bedingungen und Inhalte der kieferorthopädischen Weiterbildung.
In vielerlei Hinsicht dient dieses Programm als Richtschnur für die Gestaltung
eines modernen Weiterbildungsprogramms in Europa.
Landeszahnärztekammern und
Weiterbildungsordnungen
Die kieferorthopädische Weiterbildung wird von den Landeszahnärztekammern und ihren jeweiligen Weiterbildungsordnungen geregelt. Da
sich die einzelnen Weiterbildungsordnungen teilweise unterscheiden, haben wir
alle derzeit geltenden Vorschriften verfügbar gemacht.
Guidelines der WFO zur
kieferorthopädischen Weiterbildung
Die World Federation of Orthodontists (WFO) hat Richtlinien zur kieferorthopädischen Weiterbildung herausgegeben.
Weiterbildungsermächtigte
Universitätskliniken
In den meisten Kammerbereichen muss mindestes 1 Jahr der Weiterbildung an einer ermächtigten
Universitätsklinik absolviert werden. Da die verfügbaren Planstellen stets
knapp sind, haben wir die Homepages der Kliniken zusammengestellt. Hier finden
Sie auch die E-Mail-Adressen für Ihre elektronische Bewerbung.
Stand: 20.07.04