Vom Hochwasser geschädigte Mitglieder

Der Vorstand der DGKFO hat auf seiner Sitzung am 10.9. darüber beraten, wie er die vom Hochwasser betroffenen Kolleginnen und Kollegen unter Einhaltung des engen Rahmens satzungsgemäßer Aufgaben der DGKFO unterstützen kann. Es wurde beschlossen, dass der Vorsitzende von der ihm in §10 (1) der Satzung eingeräumten Möglichkeit der Beitragsermäßigung großzügig Gebrauch machen kann.

Als bescheidener Beitrag zur Minderung des Schadens wird die DGKFO bei Kolleginnen und Kollegen, deren Praxis oder Privatbereich vom Hochwasser betroffen war, in den Jahren 2003-2005 auf die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verzichten. Selbstverständlich bleiben alle Rechte der Mitglieder, einschließlich des Bezugs der "Fortschritte der Kieferorthopädie", vollständig erhalten.

Ein Antrag ist nicht erforderlich. Es reicht ein formloses Schreiben an den Vorsitzenden, die Geschäftsstelle oder die Schriftführerin aus, das möglichst vor Jahresende eingehen sollte, um die Regelung beim Einzug bzw. der Anforderung der Beiträge Anfang 2003 berücksichtigen zu können.

10.09.2002

Prof. Dr. P. Schopf
Vorsitzender der DGKFO