Tagesordnung:
Betr.: Änderung des §12 (3) der Geschäftsordnung.
Aktuelle Formulierung:
3. Das Protokoll wird vom Protokollführer auf der nächsten Mitgliederversammlung unter einem besonderen Punkt der Tagungsordnung vorgetragen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit über die Annahme, ggf. über die Änderung oder Ergänzung der Niederschrift.
Vorschlag für eine Neuformulierung § 12 (3):
3. Das Protokoll wird spätestens mit der Einladung zur Mitgliederversammlung auf der Webseite der DGKFO veröffentlicht. Die Anwesenheitsliste, ggf. das Wahlprotokoll sowie die Wahlunterlagen können im Sekretariat der DGKFO eingesehen werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit über die Annahme, ggf. über die Änderungen oder Ergänzungen der Niederschrift.