Ausschreibung des Arnold-Biber-Preises 2010

Die Firma Dentaurum, Pforzheim, hat einen nach dem Gründer ihrer Firma benannten ARNOLD-BIBER-PREIS in Höhe von € 5000.- gestiftet, der von einem Kuratorium alljährlich vergeben werden soll.

Für die Zuerkennung des Arnold-Biber-Preises gilt folgendes Statut:

  1. Der Arnold-Biber-Preis wird für eine bisher noch nicht veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiet der Kieferorthopädie vergeben. Dabei wird vorausgesetzt, dass der überwiegende Teil der wissenschaftlichen Ergebnisse bisher in keiner Publikation enthalten ist. Eine Teilung des Preises soll nicht erfolgen.
  2. Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch ein Kuratorium, das aus drei von der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie bestimmten Mitgliedern und dem Stifter des Preises oder seinem Vertreter besteht. Der Vertreter der Firma Dentaurum enthält sich auf eigenen Wunsch eines Urteils über die wissenschaftliche Arbeit.
  3. Um den Preis können sich in Deutschland approbierte Zahnärzte und die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie bewerben - als Alleinautoren oder in Forschergruppen. Bewirbt sich eine Forschergruppe, so kann sie nur insgesamt als Preisträger benannt werden. Entsprechend wird der Geldbetrag von € 5000.- nur einmal ausgezahlt. Jedes Mitglied einer Forschergruppe erhält jedoch eine Urkunde.
  4. Die Arbeit ist in vier Exemplaren druckfertig nach den Autoren-Richtlinien der "Fortschritte der Kieferorthopädie" bis spätestens 30. Juni 2010 der Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie durch Einschreiben einzureichen. Später eingereichte Arbeiten können für das laufende Jahr nicht mehr angenommen werden. Der Umfang soll 30 Schreibmaschinenseiten - zweizeilig geschrieben - nicht überschreiten. Auch von Dissertationen oder Habilitationsschriften müssen nach vorstehenden Vorgaben gestaltete Fassungen eingereicht werden.
  5. Die Arbeit darf den/die Verfasser nicht erkennen lassen, sie ist daher mit einem Kennwort zu versehen. Der Arbeit ist ein verschlossener Briefumschlag beizufügen, der das Kennwort trägt und den Namen und die Anschrift des Verfassers enthält.
  6. Die Arbeit muss geistiges Eigentum der/des Bewerber/s sein. Eine entsprechende Erklärung ist der Arbeit in dem verschlossenen Umschlag beizufügen.
  7. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig; sie wird der Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie schriftlich mitgeteilt. Die Verleihung des Preises erfolgt in der Regel anlässlich der Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  8. Die preisgekrönte Arbeit wird im "Journal of Orofacial Orthopedics, Fortschritte der Kieferorthopädie" veröffentlicht. Ansprüche auf Patente oder Musterschutz oder der nachträgliche Anspruch auf Verwertung der angegebenen Apparate usw. verbleiben beim Preisträger.
  9. Die nicht prämierten Arbeiten werden den Absendern mittels Einschreibebrief zurückgegeben.
  10. Wird bei der Einreichung der Arbeit gegen die Bestimmungen des Statuts verstoßen, so scheidet die Arbeit aus der Bewertung aus.

Prof. Dr. Andreas Jäger
Präsident der DGKFO
Poliklinik für Kieferorthopädie
Universitätsklinikum Bonn
Welschnonnenstr. 17
53111 Bonn