Ausschreibung des Arnold-Biber-Preises 2010
Die Firma Dentaurum, Pforzheim, hat einen nach dem Gründer ihrer Firma
benannten ARNOLD-BIBER-PREIS in Höhe von € 5000.- gestiftet, der von einem
Kuratorium alljährlich vergeben werden soll.
Für die Zuerkennung des Arnold-Biber-Preises gilt folgendes Statut:
- Der Arnold-Biber-Preis wird für eine bisher noch nicht veröffentlichte
wissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiet der Kieferorthopädie vergeben.
Dabei wird vorausgesetzt, dass der überwiegende Teil der wissenschaftlichen
Ergebnisse bisher in keiner Publikation enthalten ist. Eine Teilung des
Preises soll nicht erfolgen.
- Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch ein Kuratorium, das aus drei von
der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie bestimmten Mitgliedern und
dem Stifter des Preises oder seinem Vertreter besteht. Der Vertreter der
Firma Dentaurum enthält sich auf eigenen Wunsch eines Urteils über die
wissenschaftliche Arbeit.
- Um den Preis können sich in Deutschland approbierte Zahnärzte und die
Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie bewerben - als
Alleinautoren oder in Forschergruppen. Bewirbt sich eine Forschergruppe, so
kann sie nur insgesamt als Preisträger benannt werden. Entsprechend wird
der Geldbetrag von € 5000.- nur einmal ausgezahlt. Jedes Mitglied einer
Forschergruppe erhält jedoch eine Urkunde.
- Die Arbeit ist in vier Exemplaren druckfertig nach den Autoren-Richtlinien
der "Fortschritte der Kieferorthopädie" bis spätestens 30. Juni 2010 der Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie
durch Einschreiben einzureichen. Später eingereichte Arbeiten können für
das laufende Jahr nicht mehr angenommen werden. Der Umfang soll 30
Schreibmaschinenseiten - zweizeilig geschrieben - nicht überschreiten. Auch
von Dissertationen oder Habilitationsschriften müssen nach vorstehenden
Vorgaben gestaltete Fassungen eingereicht werden.
- Die Arbeit darf den/die Verfasser nicht erkennen lassen, sie ist daher mit
einem Kennwort zu versehen. Der Arbeit ist ein verschlossener Briefumschlag
beizufügen, der das Kennwort trägt und den Namen und die Anschrift des
Verfassers enthält.
- Die Arbeit muss geistiges Eigentum der/des Bewerber/s sein. Eine
entsprechende Erklärung ist der Arbeit in dem verschlossenen Umschlag
beizufügen.
- Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig; sie wird der Präsidentin
der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie schriftlich mitgeteilt.
Die Verleihung des Preises erfolgt in der Regel anlässlich der
Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für
Kieferorthopädie. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die preisgekrönte Arbeit wird im "Journal of Orofacial Orthopedics,
Fortschritte der Kieferorthopädie" veröffentlicht. Ansprüche auf
Patente oder Musterschutz oder der nachträgliche Anspruch auf Verwertung
der angegebenen Apparate usw. verbleiben beim Preisträger.
- Die nicht prämierten Arbeiten werden den Absendern mittels
Einschreibebrief zurückgegeben.
- Wird bei der Einreichung der Arbeit gegen die Bestimmungen des Statuts
verstoßen, so scheidet die Arbeit aus der Bewertung aus.
Prof. Dr. Andreas Jäger
Präsident der DGKFO
Poliklinik für Kieferorthopädie
Universitätsklinikum Bonn
Welschnonnenstr. 17
53111 Bonn